| Die jahrelange Diskussion zu Biosalz wurde durch die Ablehnung im EU-Parlament am 11.07.23 beendet.
Da Salz jedoch im Geltungsbereich der EU-Bio-VO bleibt, kann Bio-Salz im Sinne der allgemeinen Produktionsvorschriften der EU-Öko-Verordnung produziert und zertifiziert werden. (Nonpaper der Kommission: keine Sprengung, keine künstl. Sole etc.)
Nationale Standards europäischer Länder wie z.B. Frankreich, Griechenland oder Spanien gelten weiterhin zusätzlich.