FAQ
Häufig gestellte Fragen
Der Versand der Auswertungsunterlagen, des Bio-Zertifikats und der Rechnung erfolgt in einer E-Mail. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach. Falls sich das E-Mail im Spam-Ordner befindet, empfehlen wir den Absender als vertrauenswürdig zu kennzeichnen. Ab dem Kontrolljahr 2025 ausgestellte Zertifikate werden wir darüber hinaus in Ihrem Kundenportal hinterlegen. Dort können Sie die Dokumente jederzeit abrufen.
Zusätzlich können Sie jederzeit Ihr aktuelles Bio-Zertifikat in der Traces - Datenbank aufrufen.
Alle Informationen für Ihren Start in die Bio-Welt finden Sie hier.
Die Betriebsbeschreibung in der Art wie sie bislang von uns verwendet wurde, wird in diesem Jahr durch die sogenannte Selbstauskunft ersetzt. Wir haben dafür für Sie ein Kundenportal eingerichtet. Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrer Jahreskontrolle eine E-Mail mit einem Link für Ihren persönlichen Login.
Wir kontrollieren des ganze Jahr über und melden uns bei Ihnen mindestens zwei Wochen vorher für die Terminvereinbarung.
Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Kontrollvorbereitung.
Der Versand der Rechnung erfolgt gemeinsam mit dem Auswertungsschreiben und dem Bio-Zertifikat per E-Mail. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach. Falls sich das E-Mail im Spam-Ordner befindet, empfehlen wir den Absender als vertrauenswürdig zu kennzeichnen. Nach der Jahreskontrolle 2025 ausgestellte Rechnungen werden wir darüber hinaus in Ihrem Kundenportal hinterlegen. Dort können Sie die Dokumente jederzeit abrufen.
Als Kontrollstelle dürfen wir Ihnen keine Futtermittellieferanten und -produkte empfehlen. Alle rechtlichen Regelungen zum Zukauf erhalten Sie in der Infosammlung.
Bitte melden Sie neue Flächen mit unserem Flächen-Meldeformular, damit wir alle notwendigen Informationen erhalten. Die Umstellung neuer Flächen kann erst zum Datum der Meldung beginnen. Werden Flächenzugänge erst bei der Kontrolle mitgeteilt, so gilt das Datum der Kontrolle als Zeitpunkt des Umstellungsbeginns. Sollte die neue Fäche bereits den Bio-Status haben, legen Sie uns bitte entsprechende Nachweise des Vorbewirtschafters vor.
Alle Informationen über die Verfügbarkeit von ökologischem Saatgut und zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von nicht-ökologischen Saatgut erhalten Sie in der Datenbank organicXseeds.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der ersten Antragsstellung bei der Datenbank mit Hilfe Ihrer ÖkoP-Kundennummer registrieren müssen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der genannten Internetseite.
Alle Informationen zur Verfügbarkeit von Bio-Tieren und zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Zukauf von nicht-ökologischen Tieren erhalten Sie unter organicXlivestock.
Alle Informationen zur Einfuhr von Wirtschaftsdünger erhalten Sie in der Informationssammlung Landwirtschaft.
Wir sind seitens der ÖkoP-Geschäftsstelle gerne bereit, Ihnen auf Wunsch z.B. die Zulässigkeit betriebsfremder Dünger zu bestätigen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Details zum Zukauf unterschiedlicher Betriebsmittel finden Sie in den jeweiligen Kapiteln der Pflanzen- und Tierproduktion.
Unter www.betriebsmittelliste.de ist die FiBL-Betriebsmittelliste im Internet einsehbar und ermöglicht die eigenständige Recherche nach zulässigen Betriebsmitteln, wobei auch Verbandsrichtlinien als Auswahlkriterien berücksichtigt werden können. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, in Zweifelsfällen ausschließlich auf FiBL-gelistete Betriebsmittel zuzugreifen.
Bitte melden Sie uns das neue Subunternehmen per E-Mail und beachten Sie die rechltichen Vorgaben in der Informationssammlung unter Kapitel "Kontrollpflicht".
Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und der Gestaltungsform erhalten Sie in unserer Informationssammlung und hier.
Gerne kontrollieren wir Ihren Etikettenentwurf vor dem Druck nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
Für Produkte, die nicht in der EU-Bio-Verordnung abgebildet sind (z.B. Kosmetika), können wir eine Konformitätsbescheinigung entsprechend den Richtlinien der EU-Bio-Verordnung ausstellen. Auf den Produkten dürfen die amtlichen Angaben (EU-Logo und Codenummer) nicht angegeben werden. Alternativ können Sie die Kontrollstelle im Klartext angeben.
Die Abläufe von Bio-Importen werden im Bereich Import erklärt. Falls Sie bereits Kunde bei uns sind und noch keine C (Import)-Meldung besitzen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Für eine Bereichserweiterung ist eine kurze Einweisung durch zugelassenes Kontrollpersonal notwendig.
Ab 2025 gibt es das ÖkoP-Kundenportal über das die Betriebsbeschreibung ausgefüllt werden kann. Darüber hinaus finden Sie alle betriebsbezogenen Kontroll- und Zertifizierungsdokumente. Weitere Informationen zum Kundenportal sowie eine übersichtliche Anleitung finden Sie hier: