
Außer-Haus-Verpflegung
Die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) regelt seit Oktober 2023 die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung und der Gastronomie. Sie soll den eingesetzten Bio-Anteil besser und leichter erkennbar machen und die Bio-Kontrolle vereinfachen.
Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung wurden neue Bio-Kennzeichen zur Auslobung der jeweiligen Bioanteile (Gold, Silber, Bronze) geschaffen. Somit können alle, die Bio-Lebensmittel in Mahlzeiten außer Haus einsetzen, und sich kontrollieren lassen, mit der neuen Kennzeichnung werben. Dieses gilt für Restaurants, Kantinen, Krankenhäuser, Mensen und Schulen genauso wie für Catering-Unternehmen oder Imbiss-Buden. Die Bio-AHVV ermöglicht es auch, sich nur für eine bestimmte Veranstaltung, z.B. Festivals, Weihnachtsmärkte, Messen etc., zertifizieren zu lassen. Bitte beachten Sie auch das Angebot des Bundesministeriums BMEL zur Förderung von AHV-Umstellungsbetrieben (siehe Link).
