
Import
Import-Unternehmen und Erstempfangs-Betriebe von biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern müssen sich dem Kontrollverfahren unterstellen (= Vertragsabschluss mit Kontrollstelle und Anmeldung bei der zuständigen Behörde für den Ökolandbau des jeweiligen Bundeslandes). Alle Anforderungen und Informationen zum Kontrollablauf finden Sie in unserer Informationssammlung Verarbeitung.
Zusammenfassung der Schritte in Kürze

Kontrollunterstellung als Importbetrieb und Erstempfangs-Betrieb

Registrierung aller Beteiligten in TRACES NT abklären

Aktuelle Bescheinigung des zukünftigen Exportierenden/Lieferanten im Drittland prüfen

Importverfahren mit den Vorgaben der relevanten EU-Verordnungen abgleichen
- Erzeugnis?
(Ausnahmen und Einschränkungen beachten) - Drittland?
- Kontrollstelle (des Exporteurs) im Drittland?

ÖkoP über den geplanten Import informieren
Einträge in Feld 20, Kontrollbescheinigung im PDF-Format an

Vorabinformation der „zuständigen Behörde“ über den geplanten Import
Einträge in Feld 20 der Kontrollbescheiningung ggf. Speditionen entsprechend aufklären und instruieren

Amtliche Kontrolle der Sendung und der Kontrollbescheinigung durch die „zuständige Behörde“
Eintrag des Ergebnisses in Feld 30

Zollkontrolle und -abfertigung

Wareneingangskontrolle durchführen
und auf der Kontrollbescheinigung in TRACES NT (Feld 31) dokumentieren

Unterlagen aufbewahren und dem Kontrollpersonal bei der nächsten Bio-Kontrolle zur Verfügung stellen
Bitte beachten Sie
Für den Import bestimmter Warengruppen aus definierten Risikoländern wurden strengere Importregelungen getroffen. Die aktuell gültigen Leitlinien finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission unter