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Import

Import

Import-Unternehmen und Erst­em­pfangs-Be­trie­be von bio­lo­gi­schen Er­zeug­nissen oder Um­stel­lungs­erzeug­nis­sen aus Nicht-EU-Ländern müs­sen sich dem Kontrollverfahren unter­stel­len (= Ver­trags­abschluss mit Kon­troll­stelle und An­mel­dung bei der zu­stän­di­gen Behörde für den Öko­land­bau des je­weiligen Bundes­landes). Alle An­forderungen und In­for­ma­tionen zum Kontroll­ablauf finden Sie in un­se­rer In­for­ma­tions­sammlung Verarbeitung.

Zu­sam­men­fassung der Schritte in Kürze

Zahl 1

Kontrollunterstellung als Im­port­be­trieb und Erstem­pfangs-Betrieb

Vertrag, C-Meldung, Erstkontrolle, aktuelles Zer­ti­fikat muss vor­lie­gen, bevor weitere Schrit­te mög­lich sind, z.B. „Frei­schal­tung“ des Profils in TRACES
Zahl 2

Registrierung aller Beteiligten in TRACES NT abklären

Exportierende, Importierende, Erstempfangs­betriebe
Zahl 3

Aktuelle Bescheinigung des zu­künf­ti­gen Expor­tierenden/Lieferanten im Drittland prüfen

Zahl 4

Importverfahren mit den Vor­gaben der relevanten EU-Ver­ordnungen ab­gleichen

  • Erzeugnis?
    (Ausnahmen und Ein­schrän­kungen beachten)
  • Drittland?
  • Kontrollstelle (des Exporteurs) im Drittland?
Zahl 5

ÖkoP über den geplanten Import informieren

Einträge in Feld 20, Kontroll­bescheinigung im PDF-Format an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden

Zahl 6

Vorabinformation der „zu­ständigen Behörde“ über den geplanten Import

Einträge in Feld 20 der Kontroll­be­schei­ningung ggf. Speditionen ent­sprechend aufklären und instruieren

Zahl 7

Amtliche Kontrolle der Sen­dung und der Kon­troll­be­scheinigung durch die „zuständige Behörde“

Eintrag des Ergebnisses in Feld 30

Zahl 8

Zollkontrolle und -abfertigung

Zahl 9

Wareneingangskontrolle durchführen

und auf der Kontroll­beschei­ni­gung in TRACES NT (Feld 31) do­ku­mentieren

Zahl 10

Unterlagen aufbewahren und dem Kontroll­personal bei der nächsten Bio-Kontrolle zur Verfügung stellen

Bitte beachten Sie

Für den Import bestimmter Wa­ren­gruppen aus definierten Risikoländern wurden strengere Importregelungen getroffen. Die aktuell gültigen Leit­linien finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission unter

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