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Wie geht Bio-Kontrolle?

Ihr Start in die Bio-Welt

 

Kontaktaufnahme & Informationsgespräch

Kontaktaufnahme & Informations­ge­spräch

Kontaktieren Sie uns – wir be­sprechen den Ablauf mit Ihnen.

Vertragsschluss über die Öko-Kontrolle

Vertragsschluss über die Öko-Kontrolle

Sie unterschreiben den Ver­trag mit uns. Wir er­teilen Ihnen eine EU-Kon­troll­nummer und melden Sie bei der zuständigen Be­hörde Ihres Bundes­landes als Biobetrieb an.

Erstkontrolle

Erstkontrolle

Wir kommen bei Ihnen vor­bei und prüfen ob alle Anforderungen erfüllt wer­den. Es wird eine Be­triebs­beschreibung und ein Kontrollbericht er­stellt.

Zertifikat

Zertifikat

Nach der Be­triebs­ins­pek­tion prüft die Kon­troll­stel­le die Unterlagen und sen­det Ihnen ein Aus­wer­tungs­schreiben sowie bei Erfüllung aller Anfor­de­run­gen ein Zertifikat zu.

Folgekontrolle

Folgekontrolle

Einmal jährlich führen wir eine Betriebs­kontrolle durch (i.d.R. ange­kün­digt), zusätzlich können unangekündigte Stich­proben erfolgen.

Bio-Kontrolle

Wie bereite ich mich auf eine Kontrolle vor?

Gut vorbereitet durch jede Kontrolle.

Um Ihnen unser Verfahren so einfach wie möglich zu ma­chen, haben wir für jede Betriebsart ein Merkblatt zu­sam­men­gestellt. Diesen können Sie alle wichtigen Vorbe­rei­tungs­schritte zur an­stehenden Öko-Kontrolle ent­nehmen.

Was wird kontrolliert?

Je nach Betriebsart un­ter­scheiden sich die Kon­troll­verfahren in einigen Punkten. Eine Übersicht über den je­weiligen Ablauf erhalten Sie in unten stehender Grafik:
Zahl 1

Einsicht u.a. in folgende Betriebs­unterlagen

Schlagkartei aller bewirtschafteten Flächen
Auszug aus der HI Tierdatenbank oder andere Unterlagen über den Tierbestand
Stallbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen über Tierbehandlungen
Zukaufsbelege für Betriebsmittel (Saatgut, Futter, Tiere, etc.) und ggf. Handelswaren (z.B. für den Hofladen)

Belege über den Warenverkauf (z.B. Getreide- oder Tierverkäufe, Vermarktung an End­ver­braucher von Fleisch o.a.)

Aktuelle sowie abgeschlossene Buchführung
Vorsorgemaßnahmen
Zahl 2

Besichtigung von Produktions­stätten, Flächen und Tieren

Betriebsgebäude, wie Produktionsstätten, Stallungen, Lager usw. sowie eine Be­gut­achtung einzelner Flurstücke und Kulturen

In der Tierhaltung werden die Hal­tungs­be­dingungen, Tierbehandlungsmaßnahmen und die Fütterung auf Konformität mit der EU-Öko-Verordnung überprüft.

Zahl 3

Kontrollbericht

Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem Kontrollbericht festgehalten.

Zahl 1

Einsicht u.a. in folgende Betriebs­unterlagen

Produktionsaufzeichnungen

Zukaufsbelege für Betriebsmittel und Handelswaren

Verarbeitungsprozesse, Rezepturen, Kennzeichnung und Etikettierung

Belege über den Warenverkauf
Aktuelle sowie abgeschlossene Buchführung
Vorsorgemaßnahmen
Zahl 2

Besichtigung von Produktions­stätten

Betriebsgebäude, wie Produktionsstätten, Lager usw.
Zahl 3

Kontrolle der Deklarierung

Weiterhin wird überprüft, ob alle zugekauften und verkauften sowie verarbeiteten Bioprodukte korrekt deklariert wurden und ob die verkauften Mengen plausibel sind.
Zahl 4

Kontrollbericht

Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem Kontrollbericht festgehalten.

Rechtsgrundlagen der Öko-Produktion

Hier finden Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für Biobetriebe.

Kontrollpflicht

Jeder Betrieb, der Lebens­mit­tel aus öko­logischem Anbau er­zeugt, verar­beitet, han­delt oder impor­tiert ist ver­pflichtet, die Vorgaben der EU-Öko-Ver­ord­nung einzu­hal­ten und sich dies­be­züglich von einer un­ab­hän­gigen Stelle kontrollieren zu lassen.

Schmuckelement

Kontrollpflichtig sind

  • Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte
    nicht verarbeitete pflanzliche und tierische Agrar­er­zeugnisse so­wie Tiere z.B. Getreide, Öl­saaten, Obst, Gemüse, Honig wild ge­sammelte Pflanzen wie Pilze, Beeren oder Kräu­ter, le­bende Tiere

  • Verarbeiter und/oder Eti­ket­tie­rung/Kenn­zeich­nung von Bio-Lebensmitteln
    für den menschlichen Verzehr bestimmte pflanz­li­che und tie­ri­sche Agrarerzeugnisse z.B. Fleisch- und Wurstwaren, Brot und Backwaren, Teigwaren, Brotaufstriche, etc.

  • Importeure von Bio-Produkten

  • Hersteller von Bio-Futter­mitteln

  • Unternehmen, die Tätigkeiten an Dritte vergeben
    z.B. Produktion, Lagerung, Versand

  • Händler*
    Großhandel, Zwischenhandel

  • Onlinehändler

  • Gastronomie

*Einzelhändler können unter be­stimm­ten Voraus­set­zungen von der Kontrollpflicht ausge­nom­men werden (unmittelbarer Verkauf vor­ver­packter Lebensmittel an den Endver­brau­cher).

Nicht kontrollpflichtig sind auch Bio-Produkte, die nicht für den menschlichen Verzehr, son­dern für an­dere Zwecke gedacht sind, z.B. Kosmetika oder Heil­mittel.

Bitte wenden Sie sich an die Geschäfts­stelle. Gerne er­stel­len wir Ihnen ein An­ge­bot für die Kontrolle Ihres Un­ternehmens.