Bayern: Kälberhaltung in Einzelboxen nur noch in der ersten Lebenswoche möglich
Die zuständige Stelle in Bayern, LfL, hat nach Ihrer Ankündigung im August 2025 nun mitgeteilt, dass ab sofort allein der Sicht- und Sozialkontakt bei der Kälberhaltung nicht mehr als ausreichend angesehen wird. In der EU-VO 2018/848 Anhang II Teil 2 ist die Gruppenhaltung für Kälber ab der 2. Lebenswoche vorgeschrieben. Das wird zukünftig auch in Bayern konsequent eingefordert.
Daher müssen wir die Haltung der Kälber bei unseren Kontrollen prüfen und bei nicht gewährter Gruppenhaltung nun einen Verstoß aufnehmen.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Informationssammlung.
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