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Bayern: Kälberhaltung in Einzelboxen nur noch in der ersten Lebenswoche möglich

Die zuständige Stelle in Bayern, LfL, hat nach ihrer Ankündigung im August 2025 nun mitgeteilt, dass die Gruppenhaltung für Kälber ab der 2. Lebenswoche vorgeschrieben (s. EU-VO 2018/848 Anhang II Teil II). Das wird zukünftig auch in Bayern konsequent eingefordert.

Daher müssen wir die Haltung der Kälber bei unseren Kontrollen dahingehend prüfen und bei nicht gewährter Gruppenhaltung nun einen entsprechenden Hinweis aufnehmen.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Informationssammlung.