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Änderungen Anhang V DVO (EU) 2021/1165

Änderungen der Anhänge Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 Anhang V

Die zugelassenen Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe für verarbeitete Lebensmittel wurden zu einer Liste Anhang V Teil A zusammengeführt.

 

Weiterhin ergaben sich auch inhaltliche Änderungen:

Gepufferter Essig (E 267): NEU zugelassen, nur aus ökologischer/ biologischer Produktion.

Gellan (E 418): aus ökologischer / biologischer Produktion, sofern verfügbar.

Calciumchlorid (E 509): für Milcherzeugnisse nur als Stabilisator (als Koagulationsmittel gestrichen)

Erbsen- und Kartoffelproteinextrakt: Verarbeitungshilfsstoffe zur Klärung von Fruchtsäften, Fruchtweinen und Met; aus ökologischer / biologischer Produktion, sofern verfügbar.

 

Hefeproduktion: NEU Fermentationsaktivatoren: Nährstoffe aus Hefeextrakt oder Hefeautolysat sind bis zu 5% des Substrats berechnet in Gewicht der Trockenmasse erlaubt.

Wein: NEU Hefen zur Weinbereitung/Milchsäurebakterien als Säureregulatoren zugelassen.