Änderungen Anhang V DVO (EU) 2021/1165
Änderungen der Anhänge Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 Anhang V
Die zugelassenen Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe für verarbeitete Lebensmittel wurden zu einer Liste Anhang V Teil A zusammengeführt.
Weiterhin ergaben sich auch inhaltliche Änderungen:
Gepufferter Essig (E 267): NEU zugelassen, nur aus ökologischer/ biologischer Produktion.
Gellan (E 418): aus ökologischer / biologischer Produktion, sofern verfügbar.
Calciumchlorid (E 509): für Milcherzeugnisse nur als Stabilisator (als Koagulationsmittel gestrichen)
Erbsen- und Kartoffelproteinextrakt: Verarbeitungshilfsstoffe zur Klärung von Fruchtsäften, Fruchtweinen und Met; aus ökologischer / biologischer Produktion, sofern verfügbar.
Hefeproduktion: NEU Fermentationsaktivatoren: Nährstoffe aus Hefeextrakt oder Hefeautolysat sind bis zu 5% des Substrats berechnet in Gewicht der Trockenmasse erlaubt.
Wein: NEU Hefen zur Weinbereitung/Milchsäurebakterien als Säureregulatoren zugelassen.