Bio-AHVV
Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung
| Die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) ist Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung und der Gastronomie neu. Sie soll den eingesetzten Bio-Anteil besser und leichter erkennbar machen und die Bio-Kontrolle vereinfachen.
Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung wurden neue Bio-Kennzeichen zur Auslobung der jeweiligen Bioanteile (Gold, Silber, Bronze) geschaffen. Somit können alle, die Bio-Lebensmittel in Mahlzeiten außer Haus einsetzen, und sich kontrollieren lassen, mit der neuen Kennzeichnung werben. Dieses gilt für Restaurants, Kantinen, Krankenhäuser, Mensen und Schulen genauso wie für Catering-Unternehmen oder Imbiss-Buden.
Wenn sich Küchen dafür entscheiden, ausgewählte Lebensmittel in Bioqualität einzusetzen, muss dies konsequent für den ganzen Speiseplan umgesetzt werden. In der Zutatenliste muss angegeben werden, was in Bio-Qualität eingesetzt wird. Für die Praxis bedeutet dies eine Vereinfachung beim Einkauf, der Lagerhaltung und der Kontrolle.
Die Bio-AHVV ermöglicht es auch, sich nur für eine bestimmte Veranstaltung, z.B. Festivals, Weihnachtsmärkte, Messen etc., zertifizieren zu lassen.