| Seit dem 1. Januar 2024 darf alkoholfreier Wein nicht mehr ökologisch hergestellt und zertifiziert werden.
Eine Änderung im EU-Recht hat dazu geführt, dass alkoholfreier Wein dem Weinrecht unterliegt. Die im Weinrecht aufgeführten Verfahren zum Entalkoholisieren sind allerdings nicht in den Produktionsvorschriften der EU-Öko-Verordnung für Wein aufgeführt.
Ein Dossier zur Zulassung der Entalkoholisierung von Bio-Wein wurde erstellt und liegt der EU-Kommission vor. Es war zunächst davon ausgegangen worden, dass das Verfahren im 2. Quartal 2024 abgeschlossen sein würde.
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