| Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat die Verwendung von konventionellem braunen Kandiszucker in Biolebensmitteln, aufgrund der Nichtverfügbarkeit in Bio-Qualität, befristet bis 31.01.2025, nach Artikel 25 der VO (EU) 848/2018 zugelassen.
Die in Deutschland genehmigten konventionellen landwirtschaftlichen Zutaten finden Sie auf der Seite der BLE (Link).
Hinweis: Sie finden auf der genannten Seite der BLE einen Link zur aktuell gültigen Liste (relativ weit unten auf der Seite unter der Überschrift: "Veröffentlichung einer vorläufigen Zulassung")