| Für Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden und Geweihträger hat sich am 01.01.2024 der Anteil der Futtermittel, die aus dem eigenen Betrieb stammen müssen, auf 70 % erhöht. Dieser Anteil bezieht sich auf die Trockenmasse in der Jahresration.
Der Eigenanteil von 70 % kann auch in Zusammenarbeit mit anderen ökologischen Betrieben oder Futtermittelunternehmern, die Futtermittel und Einzelfuttermittel aus derselben Region verwenden, erzeugt werden. Achten Sie dann beim Futterzukauf von Futtermittelunternehmen darauf, ob auf den Zukaufsbelegen Hinweise zur Herkunftsregion aufgeführt sind. Als Region gilt das eigene und die benachbarten Bundesländer, bzw. Länder, die an das eigene Bundesland angrenzen.