| Seit dem 8. Dezember 2023 sind neue Vorgaben zur Kennzeichnung bei Wein (und aromatisierten Weinerzeugnissen) in Kraft getreten. Gefordert wird:
- ein Verzeichnis der Zutaten
- eine Nährwert-Deklaration
Das bedeutet für Bio-Weine, dass die Zutaten, die aus ökologischer Produktion stammen, im Zutatenverzeichnis mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet werden müssen, z.B. mit Hilfe der Sternchen-Kennzeichnung.