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Neue Kennzeichnungsvorgaben bei Wein

Zutatenverzeichnis und Nährwertangaben gefordert

| Seit dem 8. Dezember 2023 sind neue Vorgaben zur Kennzeichnung bei Wein (und aromatisierten Weinerzeugnissen) in Kraft getreten. Gefordert wird:

  • ein Verzeichnis der Zutaten
  • eine Nährwert-Deklaration 

Das bedeutet für Bio-Weine, dass die Zutaten, die aus ökologischer Produktion stammen, im Zutatenverzeichnis mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet werden müssen, z.B. mit Hilfe der Sternchen-Kennzeichnung.