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Notfallzulassung : Quassiaextrakt MD (Kern- und Steinobst, Hopfen)

Die zuständigen Behörden der folgenden Bundesländer haben mitgeteilt, dass der Einsatz für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD im ökologischen Anbau im Zeitraum vom 16. März 2026 bis 13. Juli 2026 zur Regulierung der Sägewespen im Obstanbau und je nach Bundesland auch der Hopfenblattlaus im Hopfen geduldet wird. Voraussetzung für den Einsatz von Quassia gegen die Sägewespe ist u.a. ein Warndienstaufruf oder das Erreichen von Schwellenwerten.

  • Mecklenburg - Vorpommern (Kernobst, Steinobst, Hopfen)

Bitte teilen Sie der Kontrollstelle die Anwendung dieser Maßnahmen vor Ausbringung unter Angabe folgender Informationen mit: Kultur, Menge/ha; Fläche in ha. Dokumentieren Sie diese Daten zusätzlich in Ihren Unterlagen. Diese Dokumentation sollte zur Jahreskontrolle vorgelegt werden.

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Änderung im Verfahren zur Festlegung langsam wachsender Geflügelrassen

Neue Listen treten am 15.07.27 in Kraft

|Die Länderarbeitsgemeinschaft LÖK hat am 15.07.2025 ein Vorgehen zur Festlegung von langsam wachsenden Geflügelrassen beschlossen:
Als langsam wachsende Rassen und Linien für Hühner, Truthennen und Truthähne gemäß Anhang II Teil II Nr. 1.9.4.1 der Verordnung (EU) 2018/848 gelten die in den „Listen der langsam wachsenden Rassen und Linien“ der LÖK aufgeführten Rassen und Linien. Diese Listen werden zukünftig jährlich zum 30. Juni durch eine LÖK-Arbeitsgruppe im Hinblick auf die züchterischen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der durchschnittlichen täglichen Gewichtszunahme je Tier, evaluiert und bei Bedarf aktualisiert. Die Listen sowie deren Änderungen treten zwei Jahre nach Beschlussfassung, hier: 15.07.2027, in Kraft.
Bis dahin bleibt das etablierte Verfahren zur Festlegung langsam wachsender Geflügelrassen für Truthennen und -hähne bzw. Hühner bestehen.

5.4 Dokumente zum Thema Geflügelhaltung

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Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Verarbeitungs- und Lagerstätten

| Die Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die ursprünglich 2024 in Kraft treten sollte, wurde nun erneut um weitere zwei Jahre bis zum 1. Januar 2028 verschoben. Bis dahin können alle üblichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel weiter eingesetzt werden. 

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz dokumentiert werden muss: Bezeichnung des Mittels, Zeitpunkt und Anwendungsbereich. Eine Kontamination ökologischer Erzeugnisse mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln muss ausgeschlossen sein (Vorsorgemaßnahmen beachten).

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Notfallzulassung: Pireto Verde (Weinreben)

Einsatz von Pireto Verde zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphideus titanus) in Weinreben in ökologischen Betrieben

| Einige Bundesländer dulden auf Basis der Notfallzulassung des BVL den Einsatz von Pireto Verde zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphideus titanus) in Weinreben in ökologischen Betrieben im Zeitraum vom 02. Mai 2025 bis 30. August 2025 als Einzelfallentscheidung.

Bislang haben uns die Behörden aus Baden-Württemberg über deren Duldung der Maßnahme informiert.

Bitte erfragen Sie genaue Informationen bei ÖkoP.

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