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Änderung im Verfahren zur Festlegung langsam wachsender Geflügelrassen

Neue Listen treten am 15.07.27 in Kraft

|Die Länderarbeitsgemeinschaft LÖK hat am 15.07.2025 ein Vorgehen zur Festlegung von langsam wachsenden Geflügelrassen beschlossen:
Als langsam wachsende Rassen und Linien für Hühner, Truthennen und Truthähne gemäß Anhang II Teil II Nr. 1.9.4.1 der Verordnung (EU) 2018/848 gelten die in den „Listen der langsam wachsenden Rassen und Linien“ der LÖK aufgeführten Rassen und Linien. Diese Listen werden zukünftig jährlich zum 30. Juni durch eine LÖK-Arbeitsgruppe im Hinblick auf die züchterischen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der durchschnittlichen täglichen Gewichtszunahme je Tier, evaluiert und bei Bedarf aktualisiert. Die Listen sowie deren Änderungen treten zwei Jahre nach Beschlussfassung, hier: 15.07.2027, in Kraft.
Bis dahin bleibt das etablierte Verfahren zur Festlegung langsam wachsender Geflügelrassen für Truthennen und -hähne bzw. Hühner bestehen.

5.4 Dokumente zum Thema Geflügelhaltung

Landwirtschaft, Startseite

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Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Verarbeitungs- und Lagerstätten

| Die Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die ursprünglich 2024 in Kraft treten sollte, wurde nun erneut um weitere zwei Jahre bis zum 1. Januar 2028 verschoben. Bis dahin können alle üblichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel weiter eingesetzt werden. 

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz dokumentiert werden muss: Bezeichnung des Mittels, Zeitpunkt und Anwendungsbereich. Eine Kontamination ökologischer Erzeugnisse mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln muss ausgeschlossen sein (Vorsorgemaßnahmen beachten).

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Notfallzulassung: Pireto Verde (Weinreben)

Einsatz von Pireto Verde zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphideus titanus) in Weinreben in ökologischen Betrieben

| Einige Bundesländer dulden auf Basis der Notfallzulassung des BVL den Einsatz von Pireto Verde zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphideus titanus) in Weinreben in ökologischen Betrieben im Zeitraum vom 02. Mai 2025 bis 30. August 2025 als Einzelfallentscheidung.

Bislang haben uns die Behörden aus Baden-Württemberg über deren Duldung der Maßnahme informiert.

Bitte erfragen Sie genaue Informationen bei ÖkoP.

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Regelung für die Herstellung alkoholfreien Bio-Weins

Seit 18. März 2025 darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder hergestellt und als Bio ausgelobt

werden. Das Vakuumdestillationsverfahren wurde in die Bio-Verordnung 2018/848 aufgenommen

(Verordnung (EU) 2025/405).

 

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2024 durfte entalkoholisierter Wein nicht mehr ökologisch hergestellt, abgefüllt

und in Verkehr gebracht werden. Eine Änderung im EU-Recht hat dazu geführt, dass alkoholfreier

Wein dem Weinrecht unterliegt. Die im Weinrecht aufgeführten Entalkoholisierungsverfahren waren

nicht in den Produktionsvorschriften für Wein gemäß Bio-Verordnung aufgeführt (Anhang II Teil VI

der Verordnung (EU) 2018/848). Diese Lücke wurde nun geschlossen.

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